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Erbimmobilie: behalten, sanieren oder verkaufen?

· HausDossier Redaktion · 4 Min. Lesezeit

Rund 400.000 Immobilien werden in Deutschland pro Jahr vererbt. Die meisten Erben stehen dann vor einer Entscheidung, fĂŒr die sie selten ausreichend Informationen haben: selbst einziehen, vermieten, sanieren oder verkaufen? Die Frage klingt nach einer persönlichen AbwĂ€gung — sie ist aber vor allem eine sachliche, die sich mit Zahlen beantworten lĂ€sst.

Was das GebĂ€ude heute wert ist — und warum das zĂ€hlt

Bevor ĂŒber Sanierung oder Verkauf nachgedacht werden kann, braucht man eine realistische EinschĂ€tzung des Verkehrswerts. Nach ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) stehen dafĂŒr drei Verfahren zur VerfĂŒgung: Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren. Bei selbstgenutzten EinfamilienhĂ€usern dominiert in der Praxis das Sachwertverfahren, das Bodenwert und Substanzwert des GebĂ€udes addiert und dann ĂŒber einen Marktanpassungsfaktor auf das regionale Preisniveau abgleicht. Der Bodenwert orientiert sich am Bodenrichtwert, den der örtliche Gutachterausschuss nach § 196 BauGB veröffentlicht. Liegt das Haus in einer wachsenden Stadt, kann der Bodenwert allein schon einen erheblichen Teil des Gesamtwertes ausmachen — manchmal sogar mehr als der GebĂ€udeanteil.

Die Restnutzungsdauer des GebĂ€udes ist dabei ein kritischer Faktor: Ein Haus aus dem Jahr 1962, das nie grundlegend saniert wurde, hat nach gĂ€ngigen Modellen noch eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer von 20 bis 35 Jahren. Das drĂŒckt den Sachwert spĂŒrbar und beeinflusst, ob eine Kernsanierung ökonomisch darstellbar ist.

Energetischer Zustand: die versteckte Kostenquelle

Viele Erbimmobilien haben einen Energieausweis, der Werte aus einer anderen Ära abbildet — oder gar keinen. Ein typisches Einfamilienhaus aus den 1960er-Jahren ohne nachtrĂ€gliche DĂ€mmung liegt oft bei einem Endenergiebedarf von 200 bis 300 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Das GEG (GebĂ€udeenergiegesetz) schreibt fĂŒr BestandsgebĂ€ude keine sofortige Sanierungspflicht vor, solange kein EigentĂŒmerwechsel stattfindet. Beim Erwerb durch Erbschaft gilt rechtlich kein EigentĂŒmerwechsel im GEG-Sinne, der automatische NachrĂŒstpflichten auslöst — wohl aber bei einem anschließenden Verkauf, wenn der neue EigentĂŒmer bestimmte Pflichten ĂŒbernimmt.

Realistisch ist jedoch: Wer eine Immobilie mit einer Ölheizung aus dem Jahr 2000 erbt, wird diese Heizung in absehbarer Zeit ersetzen mĂŒssen. § 72 GEG regelt, dass Heizkessel, die mit flĂŒssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und Ă€lter als 30 Jahre sind, grundsĂ€tzlich außer Betrieb genommen werden mĂŒssen — mit Ausnahmen fĂŒr Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie selbstgenutzte EinfamilienhĂ€user, bei denen die Frist erst nach EigentumsĂŒbergang zu laufen beginnt.

Das Rechenbeispiel: Sanieren oder verkaufen?

Ein Haus in einer mittelgroßen Weststadt, Baujahr 1968, 140 mÂČ WohnflĂ€che, Bodenrichtwert 320 €/mÂČ, GrundstĂŒck 600 mÂČ. Bodenwert: 192.000 €. Der GebĂ€udeanteil im unsanierten Zustand wird gutachterlich mit rund 60.000 € bewertet (niedrige Restnutzungsdauer, schlechter energetischer Zustand). Marktpreis unsaniert: ca. 240.000 bis 260.000 €.

Eine energetische Vollsanierung — AußenwanddĂ€mmung (WDVS), neue Fenster, DachdĂ€mmung, WĂ€rmepumpe — kostet fĂŒr dieses GebĂ€ude realistisch 120.000 bis 160.000 €. Nach Sanierung steigt der Marktwert erfahrungsgemĂ€ĂŸ auf 350.000 bis 400.000 €. Fördermittel nach BEG (Bundesförderung effiziente GebĂ€ude) können bei Sanierung auf KfW-Effizienzhaus-85-Niveau bis zu 45.000 € Zuschuss bringen — die genauen Konditionen und FördersĂ€tze Ă€ndern sich jedoch regelmĂ€ĂŸig, aktuelle Werte immer direkt bei KfW und BAFA prĂŒfen. Selbst bei 140.000 € Sanierungskosten nach Förderabzug verbleibt ein Mehrwert von 50.000 bis 100.000 € gegenĂŒber dem unsanierten Verkauf — vorausgesetzt, das Objekt wird danach vermietet oder weiterverkauft. Wer das Kapital nicht hat oder nicht binden möchte, fĂ€hrt mit einem direkten Verkauf im Bestand oft Ă€hnlich gut.

Was fĂŒr das Behalten spricht

Ein Mietertrag in guter Lage ist ein stabiler, inflationsgeschĂŒtzter Vermögenswert. Bei 1.100 € Kaltmiete monatlich und einem Kaufpreis von 250.000 € liegt die Bruttomietrendite bei rund 5,3 Prozent — eine GrĂ¶ĂŸenordnung, die in vielen Kapitalmarktszenarien konkurrenzfĂ€hig ist. Hinzu kommt: Wenn mehrere Erben beteiligt sind, kann ein Verkauf die einfachste Lösung sein, wĂ€hrend das Halten der Immobilie in einer Erbengemeinschaft ohne klare Regelung regelmĂ€ĂŸig zu Streit fĂŒhrt. Ein Teilungsvertrag oder eine klare Vereinbarung zur Nutzung und Kostenverteilung ist dann unerlĂ€sslich.

FĂŒr das Behalten spricht außerdem, wenn der Bodenwert das eigentliche Potenzial trĂ€gt: In Wachstumsregionen steigt der Bodenrichtwert ĂŒber die Jahre, unabhĂ€ngig vom GebĂ€udezustand.

Wann Verkaufen die bessere Wahl ist

Verkaufen empfiehlt sich, wenn mehrere der folgenden Faktoren zusammentreffen:

  • Die Restnutzungsdauer ist unter 20 Jahre, ohne dass eine Kernsanierung geplant ist
  • Der Sanierungsbedarf ĂŒbersteigt 50 Prozent des Verkehrswertes
  • Es gibt mehrere Erben ohne Einigkeit ĂŒber Nutzung oder Investition
  • Die Lage ist strukturschwach, der Bodenrichtwert stagniert oder fĂ€llt
  • Eine Selbstnutzung oder Vermietung ist aus persönlichen GrĂŒnden nicht möglich
  • Erbschaftsteuer oder andere Verbindlichkeiten erfordern LiquiditĂ€t

Der Zeitpunkt des Verkaufs spielt steuerlich eine Rolle: Wer erbt und innerhalb von zehn Jahren verkauft, ohne selbst eingezogen zu sein, muss den VerĂ€ußerungsgewinn unter UmstĂ€nden versteuern — es sei denn, das Objekt war im Jahr des Verkaufs und in den zwei vorangegangenen Jahren selbst bewohnt.

Vor der Entscheidung: Daten sammeln

Die Entscheidung fĂŒr oder gegen eine Sanierung lĂ€sst sich nicht sinnvoll treffen, ohne zu wissen, was das GebĂ€ude energetisch leistet, was der Boden wert ist, ob Photovoltaik sinnvoll ist und ob es planungsrechtliche EinschrĂ€nkungen gibt. Viele dieser Informationen liegen in amtlichen Registern und Geodatenbanken vor — Bodenrichtwerte, BebauungsplĂ€ne, Solarpotenzial, Baualtersklassen, Klimadaten. Wer diese Daten gebĂŒndelt hat, kann das GesprĂ€ch mit Energieberater, Gutachter oder Makler auf einer sachlichen Grundlage fĂŒhren, statt auf SchĂ€tzungen angewiesen zu sein.

Das HausDossier zieht genau diese Datenquellen fĂŒr eine konkrete Adresse zusammen — als Grundlage fĂŒr die Entscheidung, nicht als Ersatz fĂŒr eine fachliche Beratung.

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Was ist die Erbimmobilie wirklich wert – und was kostet sie?

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