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WIRTSCHAFTLICHKEIT

Veräußerungsgewinn

Der Gewinn, der beim Verkauf einer Immobilie entsteht, wenn der Verkaufspreis den Anschaffungspreis übersteigt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dieser Gewinn einkommensteuerpflichtig.

Ein Veräußerungsgewinn bei Immobilien entsteht, wenn der Verkaufserlös die ursprünglichen Anschaffungskosten übersteigt. Bei privat genutzten Immobilien ist der Gewinn steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen (sogenannte Spekulationsfrist nach § 23 EStG). Wer innerhalb dieser Frist verkauft, muss den Gewinn als sonstiges Einkommen versteuern — mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Ausnahme: Wer die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt hat, ist ebenfalls steuerfrei. Bei vererbten Immobilien läuft die Spekulationsfrist ab dem ursprünglichen Kaufdatum des Erblassers.

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