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WIRTSCHAFTLICHKEIT

Erbengemeinschaft

Eine Gemeinschaft mehrerer Erben, die ein Erbe gemeinsam übernehmen und zunächst gemeinsam über es verfügen müssen. Beschlüsse müssen in der Regel einstimmig gefasst werden, was bei Immobilien zu Konflikten führen kann.

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gleichzeitig erben und das Erbe zunächst gemeinsam verwaltet werden muss. Jeder Erbe hat einen Anteil am Gesamtnachlass, kann aber nicht eigenständig über einzelne Vermögensgegenstände verfügen — bei Immobilien müssen alle Miterben einer Entscheidung zustimmen, zum Beispiel Verkauf, Vermietung oder Sanierung. Uneinigkeit führt häufig zu einem Stillstand, der die Immobilie wirtschaftlich belastet. Eine Lösung kann ein notariell beurkundeter Teilungsvertrag oder — als letztes Mittel — eine Teilungsversteigerung durch das Gericht sein. Klare schriftliche Vereinbarungen zwischen den Erben sind daher frühzeitig sinnvoll.

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