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WIRTSCHAFTLICHKEIT

Verkehrswert (Marktwert)

Der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis einer Immobilie zum Stichtag, definiert in § 194 BauGB. Ziel jeder Wertermittlung.

Der Verkehrswert (gleichbedeutend Marktwert) ist nach § 194 Baugesetzbuch der Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Er ist das Ziel jeder seriösen Immobilienbewertung und wird über eines oder mehrere der drei normierten Verfahren ermittelt: Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren (ImmoWertV). Der Verkehrswert ist ein Schätzwert mit einer Spanne, kein punktgenauer Preis — der tatsächlich erzielte Kaufpreis kann je nach Verhandlung und Marktlage abweichen. Der Bericht liefert eine modellbasierte Wertspanne als Orientierung, ersetzt aber kein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen.

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