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WÄRMEPUMPE

BAFA

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — zuständig für BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster: 15 % Grundförderung, +5 % mit iSFP). Den Heizungstausch fördert dagegen die KfW (Zuschuss 458).

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) wickelt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ab — also Dämmung von Außenwand, Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke sowie den Fenstertausch. Hier gilt eine Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten, die sich mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) um 5 Prozentpunkte auf 20 % erhöht; die förderfähigen Höchstkosten liegen bei 30.000 € je Wohneinheit (mit iSFP 60.000 €). Wichtig und seit 2024 oft missverständlich: Der Heizungstausch — insbesondere die Wärmepumpe — wird nicht mehr vom BAFA, sondern von der KfW über den Zuschuss 458 gefördert (Grundförderung 30 % plus diverse Boni, gedeckelt bei 70 %). Wenn im Bericht von „bis zu 70 % Förderung" für die Wärmepumpe die Rede ist, meint das also die KfW-Heizungsförderung; das BAFA bleibt für Maßnahmen an der Gebäudehülle zuständig. Die technischen Mindestanforderungen, die eine geförderte Dämmmaßnahme erfüllen muss (z. B. Außenwand U-Wert ≤ 0,20, Fenster ≤ 0,95 W/(m²·K)), gibt das BAFA in einem eigenen Merkblatt vor — sie sind strenger als die gesetzlichen Höchstwerte des GEG.

Quelle: BAFA — Einzelmaßnahmen Gebäudehülle ↗

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