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GEBÄUDE & GRUNDSTÜCK

Bestandsgebäude

Als Bestandsgebäude gelten alle Gebäude, die bereits errichtet und in Betrieb sind – im Gegensatz zu Neubauten im Baugenehmigungsverfahren. Der Begriff ist die zentrale Kategorie in Sanierungsförderungen wie dem BEG.

Im deutschen Förderrecht ist die Unterscheidung zwischen Neubau und Bestandsgebäude entscheidend: Für Bestandsgebäude gelten andere Förderkonditionen, Nachrüstpflichten und technische Anforderungen als für Neubauten. Das BEG-Programm der KfW fördert Sanierungen an Bestandsgebäuden mit Investitionszuschüssen und zinsgünstigen Darlehen; für Neubauten gelten eigene Programme. Bestandsgebäude sind der Normalfall für Eigentümer in Deutschland: Rund 84 % aller Wohngebäude wurden vor 1990 errichtet. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ausschließlich für Bestandsgebäude konzipiert und bringt einen Förderbonus von 5 Prozentpunkten auf BAFA-Einzelmaßnahmen.

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