Substanzwert
Wert der baulichen Anlagen (GebĂ€ude) ohne GrundstĂŒck, abzĂŒglich Alterswertminderung. Faustregel: Wiederherstellungskosten Ă (Restnutzungsdauer Ă· Gesamtnutzungsdauer).
Der Substanzwert (auch Sach- bzw. GebĂ€udezeitwert) beziffert den Wert der baulichen Anlagen ohne das GrundstĂŒck. Er wird aus den Wiederherstellungskosten â was es kosten wĂŒrde, das GebĂ€ude heute neu zu errichten â abzĂŒglich der Alterswertminderung ermittelt. Als Faustregel gilt: Substanzwert â Wiederherstellungskosten Ă (Restnutzungsdauer Ă· Gesamtnutzungsdauer). Ein Haus, das die HĂ€lfte seiner Lebensdauer hinter sich hat, ist demnach grob noch die HĂ€lfte seiner Neubaukosten wert; energetische Modernisierungen verlĂ€ngern die Restnutzungsdauer und heben den Substanzwert. Zusammen mit dem ĂŒberschlĂ€gigen Bodenwert (Bodenrichtwert Ă FlĂ€che) ergibt sich ein erster Anhaltspunkt fĂŒr den Gesamtwert der Immobilie. Wichtig: Dies ist eine vereinfachte Sachwert-Betrachtung und kein nach ImmoWertV ermittelter Verkehrswert â Lage, Marktnachfrage und individuelle GebĂ€udemerkmale können den tatsĂ€chlich erzielbaren Preis erheblich verschieben.