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WIRTSCHAFTLICHKEIT

Substanzwert

Wert der baulichen Anlagen (GebĂ€ude) ohne GrundstĂŒck, abzĂŒglich Alterswertminderung. Faustregel: Wiederherstellungskosten × (Restnutzungsdauer Ă· Gesamtnutzungsdauer).

Der Substanzwert (auch Sach- bzw. GebĂ€udezeitwert) beziffert den Wert der baulichen Anlagen ohne das GrundstĂŒck. Er wird aus den Wiederherstellungskosten — was es kosten wĂŒrde, das GebĂ€ude heute neu zu errichten — abzĂŒglich der Alterswertminderung ermittelt. Als Faustregel gilt: Substanzwert ≈ Wiederherstellungskosten × (Restnutzungsdauer Ă· Gesamtnutzungsdauer). Ein Haus, das die HĂ€lfte seiner Lebensdauer hinter sich hat, ist demnach grob noch die HĂ€lfte seiner Neubaukosten wert; energetische Modernisierungen verlĂ€ngern die Restnutzungsdauer und heben den Substanzwert. Zusammen mit dem ĂŒberschlĂ€gigen Bodenwert (Bodenrichtwert × FlĂ€che) ergibt sich ein erster Anhaltspunkt fĂŒr den Gesamtwert der Immobilie. Wichtig: Dies ist eine vereinfachte Sachwert-Betrachtung und kein nach ImmoWertV ermittelter Verkehrswert — Lage, Marktnachfrage und individuelle GebĂ€udemerkmale können den tatsĂ€chlich erzielbaren Preis erheblich verschieben.

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