ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung)
Die ImmoWertV ist die deutsche Verordnung, die regelt, wie der Verkehrswert (Marktwert) von Immobilien zu ermitteln ist.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung bildet die rechtliche Grundlage für die Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden in Deutschland. Sie beschreibt die anerkannten Wertermittlungsverfahren: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Im Rahmen der ImmoWertV fließt auch der energetische Zustand eines Gebäudes in die Wertermittlung ein – ein schlechter Energieausweis kann den Sachwert und damit den Verkehrswert mindern. Gutachterausschüsse erstellen auf Basis der ImmoWertV Bodenrichtwerte und Vergleichswertlisten.