ImmoWertV
Die Immobilienwertermittlungsverordnung ist die gesetzliche Grundlage für die Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden in Deutschland. Sie legt fest, welche Verfahren Gutachter anwenden dürfen.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), zuletzt grundlegend überarbeitet im Jahr 2021, regelt verbindlich, wie der Verkehrswert von Immobilien in Deutschland zu ermitteln ist. Sie beschreibt die drei anerkannten Verfahren — Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren — und legt fest, welche Daten und Faktoren dabei zu berücksichtigen sind. Besondere Bedeutung haben die vom Gutachterausschuss veröffentlichten Marktdaten, die als Pflichtgrundlage in die Berechnungen einfließen. Jede gerichtlich verwertbare Immobilienbewertung in Deutschland muss sich an der ImmoWertV orientieren; auch Finanzämter greifen bei Erbschaft und Schenkung auf ihre Grundsätze zurück.