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GEBÄUDE & GRUNDSTÜCK

Bodenrichtwert

Amtlicher €/m²-Lagewert für ein typisiertes, unbebautes Grundstück einer Zone. Wird alle 1–2 Jahre vom Gutachterausschuss festgelegt (BORIS-Portal).

Der Bodenrichtwert ist nach § 16 ImmoWertV der durchschnittliche Lagewert je Quadratmeter eines fiktiven, unbebauten „Bodenrichtwertgrundstücks" — eines gedachten Grundstücks mit den in der Zone vorherrschenden Merkmalen (Nutzungsart, Maß der baulichen Nutzung, oft eine typische Größe). Die Gutachterausschüsse der Gemeinden leiten ihn aus tatsächlichen Kaufpreisen ab und veröffentlichen ihn turnusmäßig (z. B. Bremen zweijährlich, Stichtag jeweils 1.1.) über die BORIS-Portale. Die einfache Rechnung „Bodenrichtwert × Grundstücksfläche" liefert nur einen groben Überschlag des reinen Bodenwerts (ohne Gebäude) — keinen Verkehrswert: Weicht Ihr konkretes Grundstück in Größe, Zuschnitt, Tiefe oder Bebaubarkeit vom typisierten Richtwertgrundstück ab, müssten diese Unterschiede über Umrechnungskoeffizienten nach § 16 ImmoWertV korrigiert werden. Wir weisen den Wert deshalb ausdrücklich als überschlägige Hochrechnung aus, nicht als belastbare Bewertung Ihres Grundstücks.

Quelle: ImmoWertV § 16 (gesetze-im-internet.de) ↗

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