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GEBÄUDE & GRUNDSTÜCK

Sanierungspflicht

Sanierungspflichten sind gesetzlich vorgeschriebene energetische Nachrüstungen für Bestandsgebäude. Das GEG kennt u. a. Pflichten zur Dämmung unbeheizter Räume, zum Kesseltausch und zur Dämmung der obersten Geschossdecke.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält verschiedene Nachrüstverpflichtungen, die vor allem beim Eigentümerwechsel oder Ablauf bestimmter Fristen greifen. Dazu gehören: die Pflicht zur Rohrdämmung in unbeheizten Räumen (§ 47 GEG), die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke beim Eigentümerwechsel (§ 47 i. V. m. § 52 GEG), und die Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel über 30 Jahre (§ 72 GEG). Ab 2024 gilt zudem die 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe für alle neu eingebauten Heizungen. Sanierungspflichten sind ein relevantes Thema beim Hauskauf, weil der Käufer in die Pflichten des Vorbesitzers eintritt und sie erfüllen muss.

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