Erbschaftsteuer
Eine Steuer auf Vermögen, das durch Erbschaft oder Schenkung übertragen wird. Bei Immobilien richtet sich die Bewertungsgrundlage nach dem Bewertungsgesetz, Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab.
Die Erbschaftsteuer fällt an, wenn Vermögen — einschließlich Immobilien — durch Erbschaft oder Schenkung auf eine andere Person übergeht. Die Steuer richtet sich nach dem Wert des übertragenen Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad: Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro pro Elternteil. Der für die Steuer relevante Immobilienwert wird vom Finanzamt auf Basis des Bewertungsgesetzes ermittelt; wer einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen kann, kann dies durch ein Gutachten belegen. Für selbst genutzte Wohnimmobilien gibt es unter bestimmten Bedingungen eine vollständige Steuerbefreiung — wenn Ehegatten oder Kinder die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnen.