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RECHT & GESETZE

Die 65-Prozent-Erneuerbare-Regel: Was EigentĂŒmer jetzt wissen mĂŒssen

· HausDossier Redaktion · 5 Min. Lesezeit

Seit dem 1. Januar 2024 gilt fĂŒr neu eingebaute Heizungen in Deutschland: Sie mĂŒssen mindestens 65 Prozent ihrer WĂ€rme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Diese Vorgabe aus dem GebĂ€udeenergiegesetz (GEG) sorgt bei EigentĂŒmern fĂŒr viele Fragen – und nicht wenige MissverstĂ€ndnisse. Wer betroffen ist, wann Ausnahmen gelten und was Förderung kostet, lĂ€sst sich nicht in einem Satz beantworten.

Was die 65-Prozent-Regel konkret bedeutet

Das GEG, zuletzt geĂ€ndert im November 2023, schreibt vor, dass jede neu eingebaute oder ersetzte Heizungsanlage ab dem 1. Januar 2024 mindestens 65 Prozent der WĂ€rme aus erneuerbaren Quellen decken muss. Gemeint ist der Anteil am GesamtwĂ€rmebedarf des GebĂ€udes, nicht ein technischer Wirkungsgrad. Eine WĂ€rmepumpe, die Strom aus dem Netz nutzt, gilt als konform, weil sie thermodynamisch aus einer Kilowattstunde Strom typischerweise drei bis vier Kilowattstunden WĂ€rme erzeugt. Ein reiner Gaskessel ohne ErgĂ€nzung erfĂŒllt die Anforderung dagegen nicht.

Die Regel gilt zunĂ€chst nur fĂŒr Neubauten sowie fĂŒr BestandsgebĂ€ude, in denen eine bestehende Heizung aus welchen GrĂŒnden auch immer vollstĂ€ndig ersetzt wird. Wer lediglich einzelne Komponenten austauscht – etwa den Brenner oder die Pumpe –, ist vorerst nicht betroffen. Reparaturen fallen generell nicht darunter.

Wer ist betroffen – und wer (noch) nicht

Hier liegt das hĂ€ufigste MissverstĂ€ndnis. FĂŒr BestandsgebĂ€ude gibt es eine gestaffelte Übergangsfrist. EigentĂŒmer, deren Heizung vor 2024 noch funktioniert, mĂŒssen nicht sofort handeln. Die Pflicht greift erst dann, wenn die Heizung endgĂŒltig defekt ist und ersetzt werden muss. Zudem hat der Gesetzgeber fĂŒr kommunale WĂ€rmeplanungen eine Ausnahme geschaffen: Liegt noch kein WĂ€rmeplan der Gemeinde vor, kann in vielen FĂ€llen ĂŒbergangsweise noch eine Gas- oder Ölheizung eingebaut werden – fĂŒr lĂ€ngstens bis Ende 2026 bzw. bis zum Vorliegen des kommunalen WĂ€rmeplans.

Weitere Ausnahmen greifen bei:

  • GebĂ€uden mit maximal zwei Wohneinheiten, wenn der EigentĂŒmer selbst darin wohnt (Übergangsfrist bis Ende 2024)
  • Wirtschaftlicher Unzumutbarkeit, die nachgewiesen werden muss
  • Technisch nicht umsetzbarer Versorgung (z. B. kein ausreichender Stromanschluss fĂŒr eine WĂ€rmepumpe)
  • GebĂ€uden, deren Abriss innerhalb von zehn Jahren geplant und nachgewiesen ist

Welche Heizsysteme die Anforderung erfĂŒllen

Das GEG benennt mehrere konforme Technologien. Die am hĂ€ufigsten diskutierten sind WĂ€rmepumpen (Luft-Wasser- oder Sole-Wasser-Systeme), Pellet- und Holzheizungen, FernwĂ€rme aus erneuerbaren Quellen sowie Solarthermie in Kombination mit einem Spitzenlastsystem. Hybridheizungen – ein Gas- oder Ölkessel gekoppelt mit einer WĂ€rmepumpe oder Solarthermie – können ebenfalls konform sein, wenn der erneuerbare Anteil rechnerisch nachgewiesen wird.

Wasserstoff-ready-Gasheizungen gelten unter bestimmten Bedingungen und bis zu definierten Stichtagen als Übergangstechnologie, sind aber an Nachweispflichten gebunden. Wer heute eine solche Anlage einbaut, trĂ€gt das Risiko, dass lokale Gasnetze nicht auf Wasserstoff umgestellt werden.

Ein konkretes Rechenbeispiel: WĂ€rmepumpe vs. Gasheizung

Ein freistehendes Einfamilienhaus aus den 1980er-Jahren mit 150 Quadratmetern WohnflĂ€che und einem Heizbedarf von rund 18.000 Kilowattstunden pro Jahr. Eine neue Gasheizung wĂŒrde im Einbau etwa 8.000 bis 10.000 Euro kosten, der Gaspreis liegt derzeit bei rund 10 Cent pro Kilowattstunde (Stand 2024, kann sich Ă€ndern). Das ergibt jĂ€hrliche Heizkosten von etwa 1.800 Euro. Eine Luft-Wasser-WĂ€rmepumpe kostet in der Anschaffung und Installation 18.000 bis 25.000 Euro, halbiert aber den Strombedarf durch einen JAZ-Wert von 3,0: Statt 18.000 kWh WĂ€rme aus Gas werden nur 6.000 kWh Strom benötigt. Bei einem WĂ€rmestromtarif von 25 Cent ergeben sich 1.500 Euro Jahreskosten. Die Mehrkosten von rund 15.000 Euro amortisieren sich bei dieser Konstellation in rund 50 Jahren – ohne Förderung. Mit einer BEG-Förderung von 35 Prozent (Basisförderung, Stand 2024; SĂ€tze können sich Ă€ndern) sinkt die Investition auf ca. 16.000 Euro, womit sich der Break-even auf etwa 23 Jahre verkĂŒrzt.

Dieses Beispiel zeigt, warum die Wirtschaftlichkeit stark vom Einzelfall abhÀngt: DÀmmzustand, Vorlauftemperatur des bestehenden Systems und lokale Energiepreise verÀndern die Rechnung erheblich.

Förderung: BEG, BAFA und KfW

Die Bundesförderung fĂŒr effiziente GebĂ€ude (BEG) ist das zentrale Instrument. Gefördert werden WĂ€rmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und Hybridanlagen ĂŒber das BAFA (Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als Zuschuss sowie ĂŒber die KfW als zinsgĂŒnstiges Darlehen (Programm 261). Der Basissatz fĂŒr WĂ€rmepumpen liegt derzeit bei 30 Prozent, ein Klima-Geschwindigkeitsbonus fĂŒr den frĂŒhzeitigen Wechsel von einer funktionstĂŒchtigen fossilen Heizung kommt hinzu – in der Spitze sind 70 Prozent der förderfĂ€higen Kosten möglich. FörderfĂ€hige Kosten sind auf 30.000 Euro fĂŒr Ein- und ZweifamilienhĂ€user gedeckelt (Werte Stand 2024; Förderbedingungen und SĂ€tze Ă€ndern sich regelmĂ€ĂŸig, eine aktuelle PrĂŒfung beim BAFA oder einem Energieberater ist empfehlenswert).

Voraussetzung fĂŒr die Förderung ist in den meisten FĂ€llen die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, der die Maßnahmen im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) dokumentiert.

Was EigentĂŒmer konkret tun sollten

Wer eine Heizung hat, die Ă€lter als 20 Jahre ist, sollte die Situation jetzt bewerten – nicht erst, wenn die Anlage ausfĂ€llt. Ein Heizungsausfall im Winter lĂ€sst wenig Zeit fĂŒr sorgfĂ€ltige Entscheidungen. Folgende Schritte helfen:

  1. GebÀudezustand und DÀmmstandard dokumentieren (Baujahr, Fassade, Dach, Fenster)
  2. Vorlauftemperatur des bestehenden Systems prĂŒfen – WĂ€rmepumpen arbeiten effizienter bei niedrigen Vorlauftemperaturen unter 55 Grad
  3. Hydraulischen Abgleich der HeizflĂ€chen prĂŒfen lassen
  4. Solarpotenzial des Dachs einschÀtzen (Ausrichtung, Neigung, Verschattung)
  5. Energieberater hinzuziehen – Pflichtschritt fĂŒr Förderantrag
  6. Förderantrag vor Auftragsvergabe stellen (Ausnahme: Heizungsausfall)

Einordnung: Was das GEG leistet und was nicht

Die 65-Prozent-Regel ist eine Mindestanforderung, keine Effizienzgarantie. Ein GebĂ€ude mit schlechter DĂ€mmung und hoher Vorlauftemperatur kann eine WĂ€rmepumpe einbauen und die GEG-Anforderung formal erfĂŒllen – dabei aber eine schlechte Jahresarbeitszahl und hohe Betriebskosten erzielen. Das Gesetz regelt die Technologiewahl, nicht die QualitĂ€t der AusfĂŒhrung. Wer wirklich wirtschaftlich und klimavertrĂ€glich heizt, muss HĂŒlle und Anlage aufeinander abstimmen.


Welche Heizungsalternative fĂŒr ein konkretes GebĂ€ude technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, hĂ€ngt von Parametern ab, die sich nicht pauschal beantworten lassen: Baualtersklasse, DĂ€mmzustand, DachflĂ€che, Lage und Versorgungsinfrastruktur. Das HausDossier wertet diese gebĂ€udespezifischen Daten aus amtlichen Quellen aus und gibt eine erste EinschĂ€tzung zur WĂ€rmepumpen-Eignung, zum Solarpotenzial und zum energetischen Ausgangszustand – bevor ein Handwerker beauftragt wird.

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