65-Prozent-Regel
Die 65-Prozent-Regel im GEG schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme beziehen müssen.
Die 65-Prozent-Pflicht gilt seit dem GEG 2024 und trifft Eigentümer, die ihre Heizung austauschen. Sie zwingt dazu, beim Heizungswechsel eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung, einen Anschluss an ein Wärmenetz mit hohem Erneuerbaren-Anteil oder einen Hybridkessel zu wählen. Ausnahmen gelten in bestimmten zeitlichen Übergangsregelungen und abhängig vom Vorliegen eines kommunalen Wärmeplans. Die Anforderung ist eng verzahnt mit der Qualität der Gebäudehülle: Eine Wärmepumpe arbeitet nur dann effizient, wenn das Haus gut gedämmt ist und mit niedrigen Vorlauftemperaturen beheizt werden kann.