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WIRTSCHAFTLICHKEIT

Förderantrag

Der Förderantrag ist der offizielle Antrag auf staatliche Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für eine Sanierungsmaßnahme, der zwingend vor Auftragsvergabe an den Handwerker gestellt werden muss.

Förderanträge für energetische Sanierungen werden je nach Maßnahme bei der BAFA (Einzelmaßnahmen, Energieberatung) oder der KfW (Heizungsförderung, Komplettsanierung) eingereicht. Der Antrag enthält Angaben zum Gebäude, zur geplanten Maßnahme, zum Antragsteller und ggf. zum Haushaltseinkommen. Nach Erteilung der Förderzusage darf der Handwerker beauftragt werden. Wird der Auftrag vor der Zusage vergeben, erlischt der Förderanspruch. Die formellen Anforderungen und Fristen ändern sich regelmäßig – aktuell gültige Bedingungen sind stets auf den Seiten der jeweiligen Förderstelle zu prüfen.

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