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GRUNDLAGEN

Vom Kauf zur Sanierung: Ein realistischer Fahrplan fĂĽr die ersten drei Jahre

· HausDossier Redaktion · 4 Min. Lesezeit

Rund 60 Prozent aller Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden werden ohne professionelle Vorplanung beauftragt. Das Ergebnis: Maßnahmen, die sich nicht aufeinander abstimmen, verpasste Förderungen und in manchen Fällen bauphysikalische Schäden, die teurer werden als die Sanierung selbst. Der erste Schritt nach dem Notartermin ist daher kein Handwerkertermin — sondern eine nüchterne Bestandsaufnahme.

Monat 1 bis 6: Verstehen, was man gekauft hat

Bevor irgendein Gewerk anrührt, sollten Sie wissen, womit Sie es zu tun haben. Lassen Sie sich den vorliegenden Energieausweis erklären — nicht nur die Energieeffizienzklasse, sondern auch, welche Werte dahinterstecken und ob es sich um einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis handelt. Ein Verbrauchsausweis spiegelt das Nutzungsverhalten der Vorbesitzer wider, nicht den baulichen Zustand. Wer auf Nummer sicher gehen will, beauftragt eine Vor-Ort-Energieberatung durch einen zugelassenen Berater (BAFA-gefördert, Fördersatz Stand 2025 bei 80 Prozent der Beratungskosten — Konditionen sollten Sie aktuell prüfen).

Gleichzeitig lohnt sich ein Blick in die Unterlagen, die beim Kauf übergeben werden: Baupläne, frühere Genehmigungen, Wartungsnachweise für Heizung und Schornstein. Fehlen diese Dokumente, können sie häufig über das zuständige Baurechtsamt oder den Gutachterausschuss angefordert werden.

Jahr 1: Die Pflicht vor der KĂĽr

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kennt eine sogenannte Erfüllungspflicht: Wer ein Haus mit einem Heizkessel kauft, der älter als 30 Jahre ist, muss diesen innerhalb von zwei Jahren nach Eigentumsübergang austauschen — es sei denn, er ist bereits für Niedertemperatur- oder Brennwertbetrieb ausgelegt. Viele Käufer wissen davon nichts und werden von dieser Pflicht kalt erwischt.

Daneben gibt es sofort umsetzbare Maßnahmen, die kaum Investition erfordern: der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage (seit 2023 für viele Gebäude Pflicht, über BEG-Einzelmaßnahmen förderbar), das Abdichten offensichtlicher Leckagen in der Gebäudehülle, das Nachfüllen einer zu dünnen Dämmschicht über der obersten Geschossdecke. Letzteres kostet im Einfamilienhaus oft unter 3.000 Euro und amortisiert sich innerhalb weniger Jahre.

Das Rechenbeispiel: Dachbodendämmung und was sie bringt

Ein freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 1978, Wohnfläche 140 m², ungedämmte oberste Geschossdecke. Wärmeverlust über die Decke: geschätzt 15 kWh pro m² Wohnfläche und Jahr, also rund 2.100 kWh jährlich. Bei einem Gaspreis von 10 Cent/kWh (Netto-Arbeitspreis, variiert je Vertrag und Region) entspricht das etwa 210 Euro Heizkosten pro Jahr allein durch diesen Verlustpfad. Die Dämmung der 70 m² großen Deckenfläche mit 20 cm Einblasdämmung kostet circa 2.800 Euro brutto. Nach Abzug der BEG-Förderung von 15 Prozent verbleiben rund 2.380 Euro Eigenanteil — Amortisation in etwa elf Jahren. Wer zusätzlich die Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Anspruch nimmt (20 Prozent über drei Jahre, maximal 40.000 Euro Aufwendungen), kommt auf unter neun Jahre.

Jahr 2: Den individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein staatlich gefördertes Instrument, das eine Gesamtstrategie für das Gebäude liefert — nicht eine Einzelmaßnahme, sondern ein aufeinander abgestimmtes Paket über mehrere Jahre. Die Erstellung kostet zwischen 500 und 1.500 Euro, BAFA übernimmt (Stand 2025, bitte aktuell prüfen) bis zu 80 Prozent. Wer später einzelne Maßnahmen aus dem iSFP umsetzt, erhält einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozentpunkten auf BEG-Einzelmaßnahmen.

Ein iSFP empfiehlt typischerweise eine Reihenfolge:

  • Zuerst die GebäudehĂĽlle verbessern (Dämmung Dach, AuĂźenwand, Keller), um den Heizwärmebedarf zu senken
  • Dann die Heizungsanlage erneuern — auf Basis des dann niedrigeren Wärmebedarfs lässt sich eine kleinere, effizientere Anlage dimensionieren
  • AnschlieĂźend LĂĽftung und WärmerĂĽckgewinnung, wenn die HĂĽlle dicht ist
  • Photovoltaik und Speicher als abschlieĂźende MaĂźnahme

Diese Reihenfolge ist kein Dogma, aber sie verhindert das häufigste Fehler-Muster: eine Wärmepumpe einzubauen, bevor die Hülle saniert ist, und dann festzustellen, dass die Vorlauftemperatur zu hoch bleiben muss, um den Bedarf zu decken.

Jahr 3: Heizung und erneuerbare Energien

Ab 2024 gilt durch das GEG die 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen. Das bedeutet in der Praxis: Wer eine neue Heizung einbaut, muss sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien stammt — durch eine Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse oder Fernwärme. Gas-Heizkessel können unter bestimmten Bedingungen noch eingebaut werden, unterliegen aber Befristungen. Die Übergangsfristen und kommunalen Wärmepläne spielen dabei eine Rolle; die Regeln sind komplex und wurden seit Einführung mehrfach angepasst.

KfW-Förderung für Heizungseffizienz und den Austausch alter Heizungen läuft über das BEG. Die Fördersätze sind einkommensabhängig gestaffelt und lagen zuletzt zwischen 30 und 70 Prozent der Investitionskosten (bitte aktuelle Konditionen beim KfW-Kundenservice oder über einen Energieberater prüfen — Programme wurden 2024 mehrfach geändert).

Was danach kommt

Nach drei Jahren sollten Sie wissen: wie gut das Gebäude gedämmt ist, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, welche Förderprogramme Sie in Anspruch nehmen können und wie viel Energie Sie tatsächlich verbrauchen. Das ist mehr Klarheit, als viele Eigentümer nach zehn Jahren haben.

Wer vor diesem Prozess steht, kann sich eine strukturierte Ausgangslage über amtliche Daten verschaffen — bevor die erste Handwerkerrechnung kommt. Das HausDossier wertet genau diese Daten für Ihre Adresse aus und gibt Ihnen einen ersten Überblick, mit dem Sie in Energieberatungsgespräche fundiert hineingehen.

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