Wer eine Dachdämmung, eine neue Heizung oder neue Fenster über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanziert, bekommt in der Regel 15 Prozent der Kosten vom Staat erstattet. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) werden daraus 20 Prozent. Diese fünf Prozentpunkte klingen marginal, summieren sich bei einer umfangreichen Sanierung aber schnell auf mehrere Tausend Euro. Trotzdem wissen viele Eigentümer nicht genau, was ein iSFP ist, was er kostet – und wann er sich rechnet.
Was der iSFP ist und was er nicht ist
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein durch das GEG und die BEG-Systematik definiertes Beratungsprodukt. Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) analysiert das gesamte Gebäude und entwickelt einen mehrstufigen Sanierungsplan, der zeigt, wie das Haus schrittweise in Richtung eines KfW-Effizienzhaus-Niveaus gebracht werden kann. Das Ergebnis ist kein Pflichtenheft und kein Leistungsverzeichnis für Handwerker – sondern eine dokumentierte Strategie, die Maßnahmen priorisiert und aufzeigt, welche Reihenfolge technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Der Eigentümer ist nicht verpflichtet, alle empfohlenen Schritte umzusetzen oder einen bestimmten Zeitplan einzuhalten.
Wie der iSFP-Bonus technisch funktioniert
Die Förderlogik ist im BEG-Merkblatt des BAFA geregelt (Stand 2024/2025, Konditionen können sich ändern). Grundsätzlich gilt: Jede förderfähige Einzelmaßnahme – Dämmung der Gebäudehülle, Fenstererneuerung, Heizungsaustausch – erhält 15 Prozent Zuschuss. Liegt zum Zeitpunkt des Förderantrags ein iSFP vor und wird die beantragte Maßnahme darin als Sanierungsschritt ausgewiesen, steigt der Satz auf 20 Prozent. Der Bonus gilt pro Maßnahme und kann über mehrere Jahre und mehrere Fördertranchen hinweg genutzt werden, solange der iSFP gültig ist. Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel zehn Jahre ab Ausstellungsdatum.
Voraussetzungen im Ăśberblick:
- Der iSFP muss vor Antragstellung bei BAFA vorliegen (nicht nachträglich erstellbar).
- Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte muss sowohl den Fahrplan erstellen als auch die MaĂźnahme als Baubegleiter begleiten.
- Die MaĂźnahme muss im Fahrplan als relevanter Sanierungsschritt enthalten sein.
- Die technischen Mindestanforderungen der BEG (z. B. U-Wert-Grenzen) mĂĽssen erfĂĽllt sein.
Kosten des iSFP und wie die Erstellung gefördert wird
Ein iSFP kostet je nach Gebäudetyp, Komplexität und Region zwischen 500 und 2.000 Euro. Für Einfamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser sind Honorare um 800 bis 1.200 Euro marktüblich. Die Erstellung selbst wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bezuschusst – für ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 650 Euro. Ein Mehrfamilienhaus mit mehr als zwei Wohneinheiten erhält bis zu 850 Euro Förderung. Diese Beratungsförderung läuft separat vom BEG und wird ebenfalls über das BAFA abgewickelt.
Rechenbeispiel: Wann sich der iSFP lohnt
Ein Eigentümer plant die Sanierung eines freistehenden Einfamilienhauses Baujahr 1968 in drei Schritten: zuerst die Dachdämmung, zwei Jahre später die Fassade, drei Jahre danach der Heizungstausch. Angenommene förderfähige Kosten:
- Dachdämmung: 18.000 €
- Fassadendämmung (WDVS): 30.000 €
- Wärmepumpe (inkl. Hydraulikarbeiten): 20.000 €
Ohne iSFP: 15 % Grundzuschuss auf insgesamt 68.000 € = 10.200 € Förderung.
Mit iSFP: 20 % auf 68.000 € = 13.600 € Förderung.
Differenz: 3.400 € Mehrförderung. Abzüglich Beraterhonorar von 1.100 € und BAFA-Zuschuss von 650 € (Eigenanteil also 450 €) ergibt sich ein Nettogewinn von 2.950 € allein durch den Bonus. Je höher die Gesamtinvestition, desto deutlicher kippt die Rechnung zugunsten des iSFP. Bei niedrigen Sanierungskosten oder nur einer einzigen geplanten Maßnahme kann der Aufwand hingegen den Nutzen aufzehren.
Wer den iSFP erstellen darf
Nur Energieberaterinnen und Energieberater, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sind, dürfen einen förderfähigen iSFP erstellen. Die Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt und ist öffentlich zugänglich. Wichtig: Der Experte darf kein wirtschaftliches Eigeninteresse an den empfohlenen Maßnahmen haben – weder als Handwerker noch als Produktverkäufer. Das schützt vor Interessenkonflikten, schränkt aber die Auswahl ein. Nicht jeder Handwerker, der eine Wärmepumpe einbaut, ist auch als EEE zugelassen.
iSFP versus Gebäudeenergieausweis
Ein iSFP ist kein Energieausweis und ersetzt diesen nicht. Der Energieausweis nach GEG ist ein Pflichtdokument bei Verkauf oder Neuvermietung und bescheinigt den energetischen Ist-Zustand. Der iSFP hingegen ist ein Planungsinstrument für die Zukunft; er beschreibt den Weg, nicht den heutigen Stand. Wer sein Haus verkaufen will, braucht den Ausweis. Wer sanieren und Förderung optimal ausschöpfen will, braucht den Fahrplan.
Bevor ein Energieberater beauftragt wird, lohnt sich ein Blick auf die vorhandenen Objektdaten: Baualtersklasse, Gebäudetyp, Dämmzustand und Heizlast lassen sich aus amtlichen Quellen näherungsweise ableiten. Das HausDossier tut genau das – für Ihre konkrete Adresse, ohne dass Sie selbst in Archiven recherchieren müssen.
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