Förderquote
Anteil der förderfähigen Kosten, der durch öffentliche Zuschüsse erstattet wird. Wärmepumpe (KfW, Bestandsgebäude): bis 70 %; Dämmung/Fenster (BAFA): 15 %, mit iSFP 20 %.
Die Förderquote ist der Anteil der förderfähigen Kosten, den der Staat als Zuschuss übernimmt. Sie unterscheidet sich grundlegend je nach Maßnahme und Förderstelle. Für den Heizungstausch — insbesondere die Wärmepumpe — gilt die KfW-Förderung (Zuschuss 458): 30 % Grundförderung, ergänzt um den Klimageschwindigkeitsbonus (+20 % für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionsfähige fossile Heizung ab 20 Jahren Betriebszeit ersetzen, bis Ende 2028), den Einkommensbonus (+30 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 €) und den Effizienzbonus (+5 % für Erd-/Wasser-Wärmepumpen oder natürliche Kältemittel) — kumuliert maximal 70 %, bezogen auf förderfähige Höchstkosten von 30.000 € je Wohneinheit. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) gilt dagegen die BAFA-Förderung: 15 % Grundförderung, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 %, auf Höchstkosten von 30.000 € (mit iSFP 60.000 €) je Wohneinheit. Die im Bericht ausgewiesenen Förderbeträge sind Schätzungen auf Basis dieser Sätze; maßgeblich sind stets der aktuelle Förderstand und der bewilligte Antrag.