HausDossier
Zum Glossar
WIRTSCHAFTLICHKEIT

Förderquote

Anteil der förderfähigen Kosten, der durch öffentliche Zuschüsse erstattet wird. Wärmepumpe (KfW, Bestandsgebäude): bis 70 %; Dämmung/Fenster (BAFA): 15 %, mit iSFP 20 %.

Die Förderquote ist der Anteil der förderfähigen Kosten, den der Staat als Zuschuss übernimmt. Sie unterscheidet sich grundlegend je nach Maßnahme und Förderstelle. Für den Heizungstausch — insbesondere die Wärmepumpe — gilt die KfW-Förderung (Zuschuss 458): 30 % Grundförderung, ergänzt um den Klimageschwindigkeitsbonus (+20 % für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionsfähige fossile Heizung ab 20 Jahren Betriebszeit ersetzen, bis Ende 2028), den Einkommensbonus (+30 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 €) und den Effizienzbonus (+5 % für Erd-/Wasser-Wärmepumpen oder natürliche Kältemittel) — kumuliert maximal 70 %, bezogen auf förderfähige Höchstkosten von 30.000 € je Wohneinheit. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) gilt dagegen die BAFA-Förderung: 15 % Grundförderung, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 %, auf Höchstkosten von 30.000 € (mit iSFP 60.000 €) je Wohneinheit. Die im Bericht ausgewiesenen Förderbeträge sind Schätzungen auf Basis dieser Sätze; maßgeblich sind stets der aktuelle Förderstand und der bewilligte Antrag.

VERWANDTE BEGRIFFE
DAZU IM RATGEBER
IHR HAUS

Sehen Sie Förderquote für Ihre Adresse

Das HausDossier wertet diesen und über 100 weitere Datenpunkte konkret für Ihr Gebäude aus.

Datencheck kostenlos Kein Konto nötig Vollständiger Bericht 19,99 €