Rund 18 Milliarden Euro hat der Bund 2024 allein über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bewilligt. 2026 stehen die Programme wieder zur Verfügung – aber nach mehreren Programmänderungen seit 2022 hat kaum jemand noch den vollständigen Überblick, wer eigentlich was fördert und zu welchen Konditionen.
Drei Ebenen, eine Immobilie
Das deutsche Fördersystem für Gebäude ist dreistufig aufgebaut: Bund, Länder und Kommunen fördern teils dieselben Maßnahmen, teils ergänzende. Auf Bundesebene laufen nahezu alle Hochbau-Programme über die KfW und die BAFA. Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse, die BAFA zahlt direkte Investitionszuschüsse, vor allem für Heizungsanlagen. Länder wie Bayern (BayernKredit Energie), NRW (progres.nrw) oder Baden-Württemberg haben eigene Programme, die parallel beantragt werden können. Kommunen ergänzen das Bild gelegentlich mit lokalen Klimaschutzfonds, deren Volumen aber stark variiert.
Wichtig: Bundes- und Landesförderung sind in den meisten Fällen kombinierbar. Eine Kumulierungsgrenze greift erst, wenn die Gesamtförderung die förderfähigen Kosten übersteigt.
BEG: Das Herzstück der Bundesförderung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist seit 2021 das zentrale Instrument des Bundes. Sie gliedert sich in drei Programmteile:
- BEG Wohngebäude (WG) – Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder Neubau; Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit, Tilgungszuschuss je nach erreichtem Standard zwischen 5 % und 45 % (Stand: Programmrichtlinien 2024, Änderungen möglich)
- BEG Einzelmaßnahmen (EM) – Dämmung, Fenster, Heizung, Anlagentechnik; Zuschuss über BAFA, Basis-Förderquote 15 %, mit iSFP-Bonus +5 %, Effizienz-Bonus +5 %, Einkommensbonus +30 % für Haushalte mit unter 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen
- BEG Nichtwohngebäude (NWG) – analog für Gewerbe und kommunale Gebäude
Für Einzelmaßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) Pflicht – er stellt den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bevor die Maßnahme beginnt. Nachträgliche Anträge werden nicht akzeptiert.
Heizungsförderung: Wo die BAFA zuständig ist
Seit der GEG-Novelle 2024 gilt für neu eingebaute Heizungen das 65-%-Erneuerbare-Pflicht. Wärmepumpen, Pelletkessel und Solarthermie-Anlagen sind damit die geförderten Systeme. Die BAFA übernimmt:
- Basis: 30 % der förderfähigen Kosten
- Klima-Geschwindigkeitsbonus: +20 % bei Austausch einer funktionierenden fossilen Heizung bis 31. Dezember 2028
- Einkommensbonus: +30 % fĂĽr einkommensschwache Haushalte
Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro je Wohneinheit gedeckelt (erste Wohneinheit), darüber auf 15.000 Euro je weitere. Preisänderungen und Anpassungen der Förderbedingungen sind in der Vergangenheit kurzfristig erfolgt – die jeweils aktuelle Richtlinie auf bafa.de ist maßgeblich.
Ein konkretes Rechenbeispiel
Ein Rentnerhaushalt in einem Einfamilienhaus von 1978 tauscht eine Ölheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Installationskosten: 22.000 Euro brutto. Das Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 Euro.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Förderquote Basis | 30 % = 6.600 € |
| Klima-Geschwindigkeitsbonus | +20 % = 4.400 € |
| Einkommensbonus | +30 % = 6.600 € |
| Gesamtförderung | 17.600 € (80 %) |
| Eigenanteil | 4.400 € |
Bei einem angenommenen Jahresenergiesparpotenzial von rund 1.400 Euro gegenüber der alten Ölheizung (inkl. CO2-Preis-Einsparung) ergibt sich eine rechnerische Amortisation in gut drei Jahren. Dieses Beispiel gilt für die Programmversion von Anfang 2025 – Konditionen können sich ändern.
KfW-Kreditprogramme: Wenn der Zuschuss nicht reicht
Für größere Sanierungsprojekte, die über Einzelmaßnahmen hinausgehen, ist der KfW-Kredit 261 (BEG WG) der relevante Baustein. Er bietet Zinsen teils deutlich unter Marktniveau und kombiniert Kreditvolumen mit Tilgungszuschuss. Entscheidend für die Zuschusshöhe ist die erreichte Effizienzhaus-Stufe nach GEG: EH 85, EH 70, EH 55 oder EH 40. Je niedriger die Zahl, desto höher der Zuschuss – und desto anspruchsvoller die technischen Anforderungen an Dämmung, Lüftung und Anlagentechnik.
Für selbstnutzende Eigentümer gibt es zusätzlich das Programm „Wohneigentum für Familien" (KfW 300), das zinsgünstige Kredite für energieeffizienten Neubau oder Erstwerb verbindet. Die genauen Einkommensgrenzen und Kreditvolumina werden jährlich angepasst.
Was Länder und Kommunen beisteuern
Mehrere Bundesländer haben 2025/2026 ihre Programme aufgestockt oder neu aufgelegt. Bayern fördert über die BayernLabo Sanierungsmaßnahmen mit Zinsboni zusätzlich zum Bundeskredit. NRW richtet progres.nrw speziell auf Erneuerbare-Energie-Anlagen und Energiespeicher aus – also Photovoltaik und Batteriespeicher, die in der BEG nur eingeschränkt förderfähig sind. Hessen hat seinen Klimabonus für Kommunen verlängert.
Für Photovoltaik gilt: Die BEG fördert PV-Anlagen nicht direkt als Einzelmaßnahme, wohl aber im Rahmen einer Gesamtsanierung zum Effizienzhaus. Einspeisevergütung nach EEG bleibt davon unberührt. Wer eine reine PV-Anlage plant, ist auf Landesförderung, KfW-Kredit 270 (Erneuerbare Energien Standard) oder den Eigenverbrauchsvorteil angewiesen.
Sanierungsfahrplan als strategische Grundlage
Wer nicht sofort alles auf einmal saniert, sollte mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) arbeiten. Er bringt zum einen den +5-%-Bonus auf alle BEG-EM-Maßnahmen, die im Fahrplan vorgesehen sind. Zum anderen legt er eine Reihenfolge fest, die technische Fehler vermeidet – etwa eine zu früh installierte Heizung, die für das spätere Dämmungsniveau überdimensioniert ist. Der iSFP muss von einem zertifizierten Energieberater erstellt werden; die Kosten dafür sind ebenfalls über die BAFA zu 80 % förderfähig.
Bevor ein Antrag sinnvoll gestellt werden kann, braucht man eine belastbare technische Einschätzung des eigenen Gebäudes: Welche Maßnahmen sind angesichts von Baujahr, Dachfläche, Heizlast und Lage überhaupt wirtschaftlich? Das HausDossier liefert genau diese objektspezifischen Eingangsgrößen – als Grundlage für das Gespräch mit dem Energieberater.
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