Einspeisevergütung
Garantierte Vergütung je eingespeister kWh aus dem EEG. Stand Feb 2026 für Anlagen bis 10 kWp: ~7,78 ct/kWh bei Überschusseinspeisung, ~12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung.
Die Einspeisevergütung ist die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte, über 20 Jahre garantierte Vergütung für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom. Der „anzulegende Wert" wird von der Bundesnetzagentur veröffentlicht und hängt von Anlagengröße und Einspeisevariante ab. Stand Februar 2026 gilt für Anlagen bis 10 kWp: rund 7,78 ct/kWh bei Überschusseinspeisung (man verbraucht selbst und speist nur den Rest ein) bzw. rund 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung (alles ins Netz). Die Sätze sinken halbjährlich um etwa 1 % (Stichtage 1. Februar und 1. August) — zum 1. August 2026 etwa auf 7,71 bzw. 12,23 ct/kWh. Für ab 2027 neu in Betrieb genommene Anlagen ist die Einspeisevergütung nach derzeitigem Stand voraussichtlich abgeschafft (Gesetzgebung noch offen). Der maßgebliche Satz richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und bleibt danach für die gesamte Förderdauer fest.