Kumulierungsgrenze
Die Kumulierungsgrenze legt fest, bis zu welchem Betrag verschiedene Förderprogramme für dieselbe Maßnahme kombiniert werden dürfen – die Gesamtförderung darf in der Regel die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
In der Praxis lassen sich Bundes- und Landesförderung häufig kombinieren, solange die Kumulierungsgrenze nicht überschritten wird. Das heißt: Wenn eine Maßnahme 20.000 Euro kostet und Bundesförderung bereits 12.000 Euro abdeckt, kann Landesförderung nur noch bis maximal 8.000 Euro hinzukommen. Die genauen Regeln zur Kombinierbarkeit sind in den jeweiligen Programmrichtlinien geregelt und können sich ändern. Wichtig ist auch: Der Steuerbonus nach § 35c EStG und BAFA-Zuschüsse schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus.