Notartermin
Pflichttermin beim Notar zur Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags – ohne Beurkundung ist ein Grundstückskauf in Deutschland rechtlich unwirksam.
In Deutschland sind Immobilienkaufverträge nach § 311b BGB beurkundungspflichtig: Ohne Beurkundung durch einen Notar ist ein Kaufvertrag über Grundstücke und Gebäude nichtig. Der Notar liest den Vertrag vollständig vor, klärt offene Fragen und sorgt für die anschließende Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Die Notarkosten richten sich nach dem Kaufpreis und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG); sie liegen typischerweise bei 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises. Vor dem Notartermin sollten Käufer den Vertragsentwurf mit ausreichend Vorlaufzeit (mindestens zwei Wochen) erhalten und prüfen, ob alle Vereinbarungen korrekt abgebildet sind – darunter Übergabefristen, Mängelgewährleistung und der Umgang mit vorhandenen Baugenehmigungen.