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WÄRMEPUMPE & HEIZUNG

Wärmepumpe im Altbau: Wann sie funktioniert — und wann nicht

· HausDossier Redaktion · 4 Min. Lesezeit

Rund 70 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland wurden vor 1979 errichtet, also bevor die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft trat. Dennoch arbeiten heute Hunderttausende Wärmepumpen in solchen Häusern — mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Der entscheidende Unterschied liegt fast nie im Baujahr allein, sondern in einer einzigen messbaren Größe: der Vorlauftemperatur, bei der das Gebäude auch an kalten Tagen warm wird.

Vorlauftemperatur: die Kennzahl, die alles steuert

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe entnimmt der Außenluft Wärme und hebt das Temperaturniveau auf die benötigte Heizwassertemperatur. Je größer dieser Temperaturhub, desto mehr Strom wird verbraucht. Die Jahresarbeitszahl — das Verhältnis von erzeugter Wärmeenergie zu eingesetztem Strom — sinkt messbar: Pro 10 Kelvin höhere Vorlauftemperatur verliert eine typische Anlage etwa 2,5 bis 3 Punkte JAZ. Ein System, das bei 45 °C Vorlauf eine JAZ von 3,8 erreicht, kommt bei 70 °C Vorlauf kaum noch auf 2,0. Das bedeutet: Heizkosten, die bei niedrigerer Vorlauftemperatur wirtschaftlich wären, können bei hoher Vorlauftemperatur den Vorteil gegenüber einer Gasheizung komplett aufzehren. Die Vorlauftemperatur ist daher keine abstrakte Planungsgröße, sondern der wichtigste Hebel für Wirtschaftlichkeit und Klimabilanz.

Was im Altbau tatsächlich geprüft werden muss

Die Eignungsprüfung für eine Wärmepumpe im Bestand dreht sich um drei Fragen, die sich unabhängig vom Baujahr beantworten lassen:

  • Heizflächen: Fußbodenheizungen arbeiten typischerweise bei 35–40 °C Vorlauf — ideal für Wärmepumpen. Heizkörper aus den 1970er- oder 1980er-Jahren sind oft für 70/90-°C-Auslegung dimensioniert und müssen gegebenenfalls vergrößert oder ersetzt werden. Einzelne unterdimensionierte Heizkörper zu tauschen kostet in der Regel 300–800 Euro pro Stück und kann die Vorlauftemperatur eines ganzen Systems um 10–15 Kelvin senken.
  • Heizlast: Die Norm DIN EN 12831 beschreibt, wie die erforderliche Heizleistung am kältesten Bemessungstag berechnet wird. Eine korrekte Heizlastberechnung verhindert sowohl Überdimensionierung — die zu häufigem Takten und Effizienzverlust führt — als auch Unterdimensionierung, die an kalten Tagen einen teuren elektrischen Zuheizer nötig macht.
  • Gebäudehülle: Jede Reduktion des Wärmeverlusts senkt sowohl die benötigte Heizlast als auch die nötige Vorlauftemperatur. Dach- und Geschossdeckendämmung sowie der Austausch undichter Fenster zeigen dabei die kürzesten Amortisationszeiten und verbessern gleichzeitig direkt die Wärmepumpenbedingungen.

Ein konkretes Rechenbeispiel

Ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 1968 mit 140 m² Wohnfläche verbraucht aktuell 22.000 kWh Gas pro Jahr. Bei einem Gaspreis von 10 Cent/kWh und einem Kesselwirkungsgrad von 85 Prozent entstehen Heizkosten von rund 2.590 Euro jährlich. Nach einer Dachdämmung und dem Austausch der Heizkörper sinkt die Heizlast von 12 kW auf 9 kW, die Vorlauftemperatur fällt von 65 °C auf 50 °C. Eine Luftwärmepumpe erreicht nun eine JAZ von 3,2. Der Wärmebedarf beträgt jetzt noch etwa 16.000 kWh. Bei 30 Cent/kWh Strom ergibt sich ein Strombedarf von 5.000 kWh und Kosten von 1.500 Euro — eine Ersparnis von rund 1.090 Euro gegenüber dem Ausgangszustand. Ohne die Hüllensanierung läge die JAZ bei etwa 2,2, der Strombedarf bei rund 10.000 kWh und die Kosten bei 3.000 Euro — also deutlich unwirtschaftlicher als Gas. Die Kombination aus Hüllensanierung und Wärmepumpe macht den Unterschied. Strom- und Gaspreise schwanken; die genannten Werte sind Orientierungsgrößen auf Basis aktueller Marktpreise (Stand Mitte 2025).

Förderung: was BEG und BAFA leisten

Für den Einbau einer Wärmepumpe im Bestand zahlt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) derzeit einen Grundbonus von 30 Prozent auf die förderfähigen Kosten — plus einen Effizienzbonus von 5 Prozent, wenn die Anlage als natürliches Kältemittel Propan (R290) nutzt, sowie einen einkommensabhängigen Klima-Geschwindigkeitsbonus von weiteren 20 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit geringem Haushaltseinkommen. Antragsweg ist das BAFA. Die KfW bietet ergänzend zinsgünstige Kredite über das Programm 261. Förderhöhen und Bedingungen können sich ändern; eine aktuelle Übersicht bietet die Bundesförderseite des BAFA. Wichtig: Der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden. Wer bereits beauftragt hat, verliert den Förderanspruch.

Hydraulischer Abgleich und Einstellung: oft unterschätzt

Ein häufiger Grund für enttäuschende Effizienz nach dem Einbau liegt nicht in der Anlage selbst, sondern in ihrer Einstellung. Eine zu hoch eingestellte Heizkurve lässt die Wärmepumpe unnötig hohe Vorlauftemperaturen ansteuern. Ein fehlender hydraulischer Abgleich bewirkt, dass manche Heizkörper überhitzt werden, während andere kalt bleiben. Beides zusammen kann die JAZ um einen vollen Punkt drücken — was in Energiekosten spürhare Mehrkosten bedeutet. Der hydraulische Abgleich ist im Übrigen Pflichtbestandteil einer BEG-geförderten Heizungsmaßnahme und muss dokumentiert werden.

Was das Gebäudeenergiegesetz vorschreibt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung von 2024 schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Wärmepumpen erfüllen diese Anforderung in der Regel systembedingt. Für den Bestand gilt eine kommunale Wärmeplanung als Grundlage — die Fristen für den Umstieg hängen davon ab, wann die jeweilige Gemeinde ihren Wärmeplan vorlegt. Größere Städte über 100.000 Einwohner mussten bis Ende 2026 planen, kleinere Gemeinden bis 2028. Wer ohnehin plant zu investieren, sollte diese Fristen bei der Terminierung von Modernisierungsmaßnahmen berücksichtigen.

Was ein Blick ins HausDossier zeigt

Ob ein konkretes Gebäude gute Voraussetzungen für eine Wärmepumpe mitbringt, hängt von einer Kombination aus Baujahr, Hüllenzustand, Heizflächen und lokaler Infrastruktur ab. Ein HausDossier-Report fasst die verfügbaren Gebäudedaten zusammen und gibt eine erste strukturierte Einschätzung — keine Planung, aber eine belastbare Grundlage für das Gespräch mit einem Energieberater oder Heizungsfachbetrieb.

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