Grundbuch
Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken und Gebäuden dokumentiert. Einträge im Grundbuch haben öffentlichen Glauben und rechtliche Bindungswirkung.
Jedes Grundstück in Deutschland hat ein eigenes Grundbuchblatt beim zuständigen Amtsgericht. Darin sind Eigentümer, Flächenangaben, Grundschulden, Hypotheken, Wegerechte, Wohnrechte und sonstige Belastungen verzeichnet. Beim Immobilienkauf ist die Prüfung des Grundbuchs unerlässlich: Eingetragene Grundschulden müssen beim Kauf abgelöst oder übernommen werden, Wegerechte oder Leitungsrechte können die Nutzung einschränken. Die Eigentumsübertragung wird erst mit dem Grundbucheintrag des neuen Eigentümers rechtswirksam. Banken lassen sich bei Immobilienfinanzierungen in der Regel an erster Rangstelle ins Grundbuch eintragen (Grundschuld als Sicherheit für das Darlehen).