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LAGE & UMWELT

Denkmalschutz

Denkmalschutz bezeichnet den gesetzlichen Schutz von Gebäuden mit historischer, kultureller oder architektonischer Bedeutung, der Veränderungen an der äußeren Gestalt einschränkt.

Unter Denkmalschutz stehende Gebäude dürfen nicht ohne Genehmigung der Denkmalschutzbehörde verändert werden – das betrifft besonders das Erscheinungsbild der Fassade. Für die energetische Sanierung bedeutet das oft, dass eine Außendämmung (WDVS) nicht zulässig ist und auf Innendämmung oder spezielle Lösungen ausgewichen werden muss. Das GEG enthält Ausnahmeregelungen für denkmalgeschützte Gebäude, sodass bestimmte Anforderungen nicht erfüllt werden müssen, wenn diese das Erscheinungsbild verändern würden.

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