FlurstĂĽck
Amtlich vermessene Katastereinheit — die kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Eindeutig über Land, Gemarkung, Flur und Zähler/Nenner identifiziert.
Ein Flurstück ist die amtlich vermessene Grundfläche, mit der die Vermessungsverwaltung Grund und Boden parzellenscharf erfasst — die kleinste Einheit des Liegenschaftskatasters und Grundlage für den Eintrag im Grundbuch. Es wird eindeutig über ein Kennzeichen aus Bundesland, Gemarkung, Flur sowie Zähler und Nenner identifiziert (z. B. „Stuhr · Flur 3 · 35/134"). Ein Grundstück im rechtlichen Sinne kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Aus der amtlichen Flurstücksgeometrie entnehmen wir die maßgebliche Grundstücksfläche, die in die überschlägige Bodenwert-Rechnung (Bodenrichtwert × Fläche) und in die gemessene Grundflächenzahl (Gebäude-Footprint ÷ Flurstücksfläche) eingeht. Hinweis zur Lesart: In Bremen tragen Gemarkungen teils kryptische Codes mit dem Präfix „VL"/„VR" (Vermessungsbezirke links/rechts der Weser) statt eines Klartextnamens.