Sanierungsgebiet
Vom Gemeinderat festgesetztes Gebiet, in dem städtebauliche Missstände durch gezielte Maßnahmen behoben werden sollen – verbunden mit zusätzlichen Genehmigungsvorbehalten für Baumaßnahmen.
Ein Sanierungsgebiet wird nach § 142 BauGB von der Gemeinde förmlich festgesetzt, wenn städtebauliche Missstände vorliegen – etwa veraltete Bausubstanz, Verkehrsprobleme oder soziale Defizite. Für Eigentümer in einem Sanierungsgebiet gelten besondere Genehmigungsvorbehalte: Baumaßnahmen, Nutzungsänderungen und sogar Grundstücksverkäufe können von einer Genehmigung der Gemeinde abhängig sein. Im Gegenzug profitieren Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7h EStG, die mit der Denkmal-Sonderabschreibung vergleichbar sind. Wer eine Immobilie in einem Sanierungsgebiet kauft, sollte dies vorab prüfen – der Status ist im Grundbuch oder beim Bauamt ersichtlich.