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GEBÄUDE & GRUNDSTÜCK

Bebauungsplan (B-Plan)

Verbindlicher kommunaler Bauleitplan, der für ein Gebiet Art und Maß der Bebauung festlegt — etwa GRZ, Geschosse, Dachform und Baugrenzen.

Der Bebauungsplan ist die verbindliche, von der Gemeinde als Satzung beschlossene Stufe der Bauleitplanung. Er legt für ein konkretes Gebiet fest, was und wie gebaut werden darf: Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohngebiet), Maß der Nutzung über Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ), Zahl der Vollgeschosse, Trauf- und Firsthöhen, Dachformen, überbaubare Flächen (Baugrenzen/Baulinien) und teils auch Vorgaben zu Stellplätzen oder Begrünung. Für Eigentümer ist er entscheidend, wenn An-, Auf- oder Neubauten geplant sind — etwa eine Aufstockung oder ein Anbau. Existiert kein B-Plan, richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB („Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung") oder im Außenbereich nach § 35 BauGB.

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