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WIRTSCHAFTLICHKEIT

Denkmal-Sonderabschreibung

Steuerliche Vergünstigung für Denkmaleigentümer, die es erlaubt, Sanierungskosten über zwölf Jahre vollständig von der Einkommensteuer abzuziehen.

Nach § 7i EStG können vermietende Denkmaleigentümer anerkannte Sanierungskosten über zwölf Jahre mit je 9 Prozent pro Jahr abschreiben – was einer Vollabschreibung entspricht. Selbstnutzer können nach § 10f EStG über zehn Jahre je 9 Prozent geltend machen. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Denkmalbehörde, die bestätigt, dass die Maßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Denkmals notwendig waren. Die Bescheinigung muss vorab abgestimmt werden – nachträgliche Anträge werden häufig abgelehnt. Bei hohen Sanierungskosten kann die effektive Steuerersparnis die Eigeninvestition erheblich reduzieren.

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