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LAGE & UMWELT

Schutzgebiet

Naturschutzfachlich geschützte Fläche (NSG, LSG, FFH-/Vogelschutzgebiet u. a.) aus dem bundesweiten BfN-Geodienst. Bei Eingriffen in oder nahe solchen Gebieten können besondere Auflagen gelten.

Schutzgebiete sind rechtlich gesicherte Flächen des Natur- und Landschaftsschutzes. Die wichtigsten Kategorien: Naturschutzgebiet (NSG, strengster Flächenschutz), Landschaftsschutzgebiet (LSG, großflächiger, weniger streng), FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) und Vogelschutzgebiet (VSG) als Teile des europäischen Schutznetzes Natura 2000, dazu Biosphärenreservate und Nationalparke. Wir gleichen die Adresse mit dem bundesweiten Geodienst des Bundesamts für Naturschutz (BfN) ab und melden Schutzgebiete im Umkreis (Screening-Radius rund 500 m). Relevanz für Eigentümer: Liegt ein Grundstück in oder unmittelbar neben einem Schutzgebiet, können bei baulichen oder energetischen Vorhaben — etwa der Aufstellung einer Wärmepumpen-Außeneinheit oder Eingriffen ins Gelände — besondere Genehmigungspflichten oder Auflagen bestehen; in FFH-Gebieten ist mitunter eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Angabe ist ein orientierender Hinweis: Ob und welche Auflagen konkret greifen, entscheidet die zuständige Naturschutzbehörde, nicht die bloße Nähe zu einer Schutzgebietsgrenze.

Quelle: BfN — Geodienst Schutzgebiete ↗

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