Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV)
Die ESanMV ist eine Bundesverordnung, die abschließend auflistet, welche Sanierungsarbeiten steuerlich nach § 35c EStG anerkannt werden – von der Außenwanddämmung bis zur Lüftungsanlage.
Die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung konkretisiert, welche Baumaßnahmen unter den Steuerbonus nach § 35c EStG fallen und welche technischen Mindestanforderungen erfüllt sein müssen. Ohne ESanMV-Konformität – also wenn eine Maßnahme nicht auf der Liste steht oder die Anforderungen nicht erfüllt – wird der Steuerbonus nicht gewährt. Die Verordnung umfasst u. a. Dämmmaßnahmen, Fenstererneuerung, Heizungsoptimierung, Lüftungsanlagen und sommerlichen Wärmeschutz. Handwerker müssen die Konformität auf dem amtlichen Formular bescheinigen.