Steuerbonus (§ 35c EStG)
Der Steuerbonus nach § 35c EStG erlaubt es selbstnutzenden Eigentümern, bis zu 20 Prozent der Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen direkt von ihrer Einkommensteuerschuld abzuziehen – maximal 40.000 Euro über drei Jahre.
Im Gegensatz zur BEG-Förderung erfordert der § 35c EStG keinen Förderantrag vor Baubeginn und kein behördliches Genehmigungsverfahren. Die Steuerermäßigung wird in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht: 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr, 6 Prozent im dritten Jahr der Laufzeit, bezogen auf maximal 200.000 Euro Sanierungskosten je Objekt. Voraussetzung ist, dass keine BEG-Zuschüsse für dieselbe Maßnahme beantragt wurden – die Kombination beider Wege ist für eine einzelne Maßnahme nicht möglich. Das Haus muss älter als zehn Jahre sein und selbst bewohnt werden.