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WIRTSCHAFTLICHKEIT

Grundsteuer

Jährliche kommunale Steuer auf Grundbesitz. Seit der Reform 2025 auf Basis neuer Grundsteuerwerte und kommunaler Hebesätze.

Die Grundsteuer ist eine jährlich erhobene Steuer auf Grundbesitz, deren Aufkommen den Gemeinden zusteht; sie ist über die Betriebskosten meist auch von Mietern mitzutragen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde sie zum 1. Januar 2025 grundlegend reformiert: Maßgeblich ist nun ein nach neuem Recht festgestellter Grundsteuerwert, der mit einer Steuermesszahl und dem individuellen Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird. Bund und Länder nutzen dabei unterschiedliche Modelle (Bundesmodell vs. Ländermodelle wie das Flächenmodell in Bayern). Für Eigentümer ist die Grundsteuer ein laufender, dauerhafter Kostenposten, dessen Höhe stark vom kommunalen Hebesatz abhängt — ein Standortfaktor, der bei Kauf und Bewirtschaftung berücksichtigt werden sollte.

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