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WIRTSCHAFTLICHKEIT

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das EEG ist das zentrale deutsche Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien – es regelt unter anderem die Einspeisevergütung für Solarstrom und den Anschluss erneuerbarer Anlagen ans Netz.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde 2000 eingeführt und seitdem mehrfach grundlegend novelliert. Es garantiert Betreibern von Solar-, Wind- und Biogasanlagen für zwanzig Jahre eine feste Einspeisevergütung pro eingespeister Kilowattstunde, finanziert über einen Aufschlag auf den Strompreis (EEG-Umlage, seit 2023 aus dem Bundeshaushalt). Für Hauseigentümer mit Photovoltaikanlage ist das EEG direkt relevant: Es legt die Vergütungssätze für eingespeisten Strom fest, die halbjährlich für neue Anlagen abgesenkt werden. Das EEG setzt zudem das Ziel, bis 2030 mindestens 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen.

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