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Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Bundesverordnung, die die im Bebauungsplan festsetzbaren Gebietsarten (z. B. Wohngebiet, Mischgebiet) und die zulässigen Nutzungen in diesen Gebieten definiert.

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine Rechtsverordnung, die das Baugesetzbuch ergänzt. Sie legt fest, welche Nutzungsarten in den verschiedenen Baugebietstypen – etwa reines Wohngebiet (WR), allgemeines Wohngebiet (WA), Mischgebiet (MI) oder Gewerbegebiet (GE) – zulässig, bedingt zulässig oder ausnahmsweise zulässig sind. Außerdem enthält sie die Definitionen von Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ) und Baumassenzahl sowie die Berechnungsmethode für Vollgeschosse. Für Eigentümer im Wohngebiet ist relevant, dass bestimmte gewerbliche Nutzungen (z. B. ein Büro im Wohnhaus) genehmigungspflichtig sind, wenn sie das Gebietscharakter übersteigen. Die BauNVO wird bei Aufstellung und Auslegung von Bebauungsplänen herangezogen.

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