Geschossflächenzahl (GFZ)
Verhältnis der gesamten Geschossfläche zur Grundstücksfläche. Begrenzt zusammen mit der GRZ, wie viel Wohnfläche auf einem Grundstück entstehen darf.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viele Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Eine GFZ von 0,8 auf einem 600-m²-Grundstück erlaubt also rund 480 m² Geschossfläche, verteilt über alle Vollgeschosse. Während die Grundflächenzahl (GRZ) die überbaute Grundfläche begrenzt, steuert die GFZ das gesamte Bauvolumen in der Fläche — beide zusammen bestimmen die bauliche Dichte. Festgelegt wird die GFZ im Bebauungsplan; ihre Berechnung folgt der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Für die Einschätzung von Ausbau- oder Nachverdichtungspotenzial eines Grundstücks ist sie neben der GRZ die wichtigste Kennzahl.