Kaum ein Gesetz wurde so aufgeregt diskutiert wie die GEG-Novelle, das sogenannte „Heizungsgesetz". Zwischen den Schlagzeilen ging unter, was tatsächlich darin steht. Die nüchterne Zusammenfassung: Niemand muss eine funktionierende Heizung herausreißen — aber für neue Heizungen gelten neue Regeln.
Der Kern: 65 Prozent erneuerbar bei neuen Heizungen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben wird. Diese Regel gilt seit 2024 zunächst für Neubauten in Neubaugebieten und greift im Bestand schrittweise — gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Wichtig ist das Wort „neu": Eine vorhandene, funktionierende Gas- oder Ölheizung darf weiterlaufen und auch repariert werden. Erst wenn sie endgültig ausfällt und ersetzt werden muss, kommt die 65-Prozent-Regel ins Spiel — und auch dann gelten Übergangsfristen.
Welche Wege die Regel erfĂĽllen
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Technik vor. ErfĂĽllt wird die 65-Prozent-Vorgabe unter anderem durch:
- eine Wärmepumpe,
- den Anschluss an ein Fernwärmenetz,
- eine Hybridheizung (z. B. Wärmepumpe plus Gas-Spitzenlast),
- eine Biomasseheizung (Pellets, Holz),
- oder eine Heizung, die nachweislich mit erneuerbaren Gasen läuft.
Welcher Weg sinnvoll ist, hängt vom Gebäude ab — und genau hier wird aus einer Pflicht eine individuelle Entscheidung.
Die Rolle der kommunalen Wärmeplanung
Der vielleicht wichtigste, oft übersehene Punkt: Die strengen Pflichten im Bestand greifen erst, wenn Ihre Kommune ihre Wärmeplanung vorgelegt hat. Große Städte mussten das bis Mitte 2026, kleinere haben länger Zeit. Erst diese Planung zeigt, ob an Ihrer Adresse etwa ein Fernwärmeausbau vorgesehen ist — eine Information, die Ihre Heizungsentscheidung stark beeinflussen kann. Vorschnelles Handeln kann hier sogar ein Nachteil sein.
Was auĂźerdem im GEG steht
Über die Heizung hinaus enthält das GEG seit Langem weitere Bestandteile, die viele gar nicht damit verbinden: Dämmpflichten für bestimmte Bauteile (etwa die oberste Geschossdecke oder Heizungsrohre in unbeheizten Räumen), die Austauschpflicht für sehr alte Standardkessel (älter als 30 Jahre) und energetische Mindestanforderungen bei größeren Sanierungen.
Förderung als Gegenstück
Zur Pflicht gibt es das Geld: Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird der Heizungstausch — vor allem hin zur Wärmepumpe — mit teils erheblichen Zuschüssen unterstützt. Pflicht und Förderung sind also zwei Seiten derselben Medaille.
Fazit
Das Heizungsgesetz ist weit weniger drastisch als sein Ruf: Bestehende Heizungen genießen Bestandsschutz, neue Heizungen müssen erneuerbar geprägt sein, und die Details hängen an der lokalen Wärmeplanung. Statt sich von Schlagzeilen treiben zu lassen, lohnt der nüchterne Blick auf das eigene Haus: Welches System passt technisch, welches ist förderfähig, was plant die Kommune? Diese Fragen lassen sich für eine konkrete Adresse beantworten.
Welche Heizung passt zu Ihrem Haus und den Regeln?
Ob Wärmepumpe, Hybrid oder Fernwärme die beste Wahl ist, hängt von Ihrem Gebäude ab. Das HausDossier prüft die Eignung verschiedener Heizsysteme für Ihre Adresse.
