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GEBÄUDE & GRUNDSTÜCK

Bestandsschutz

Rechtliche Schutzposition, die es erlaubt, ein legal errichtetes Gebäude oder eine legal installierte Anlage auch dann weiterzubetreiben, wenn sie heutigen Bauvorschriften nicht mehr entspricht.

Bestandsschutz ist ein ungeschriebener Grundsatz des öffentlichen Baurechts, der sich aus dem Eigentumsgrundrecht ableitet. Er schützt Eigentümer davor, dass nachträgliche Gesetzesänderungen den Betrieb eines zu seiner Errichtungszeit genehmigten Gebäudes verbieten. Beim Heizungsgesetz bedeutet das: Eine funktionierende Gas- oder Ölheizung darf weiterlaufen und auch repariert werden, selbst wenn die 65-Prozent-Regel für Neueinbauten gilt. Der Bestandsschutz endet, wenn das Gebäude oder die Anlage wesentlich verändert wird oder wenn das Nutzungsrecht durch behördliche Anordnung erlischt. Eine bestehende Solaranlage hingegen genießt keinen Bestandsschutz gegen eine legal errichtete Bebauung des Nachbarn, die Verschattung verursacht.

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