Wintergarten
Verglaster Anbau an ein Wohngebäude, der Wohnraum und Außenbereich verbindet – je nach Ausführung als beheizter Wohnraum oder unbeheizter Kaltanbau baurechtlich unterschiedlich eingestuft.
Ein Wintergarten ist baurechtlich als Gebäude einzustufen und zählt damit zur Grundfläche des Gebäudes (relevant für GRZ) und – wenn er als vollwertiger Wohnraum gilt – zur Geschossfläche (GFZ). Ob er genehmigungspflichtig ist, hängt von der Landesbauordnung, der Größe und der geplanten Nutzung ab. Ein unbeheizter Kaltanbau ohne Aufenthaltsqualität wird baurechtlich anders behandelt als ein vollständig beheizter Wohnwintergarten. Wird der Wintergarten als Wohnraum genutzt, müssen die energetischen Anforderungen des GEG für das Bauteil eingehalten werden – also Mindest-U-Werte für Verglasung und Rahmen. Abstandsflächen zur Nachbargrenze sind einzuhalten.