Baugenehmigung
Die behördliche Genehmigung, die vor dem Bau, Umbau oder Abriss eines Gebäudes eingeholt werden muss. Ohne sie durchgeführte Baumaßnahmen können rückgängig gemacht werden müssen.
Eine Baugenehmigung ist der behördliche Bescheid, der vor Beginn eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens bei der zuständigen Baubehörde eingeholt werden muss. Sie prüft, ob das geplante Vorhaben mit dem Bebauungsplan, der Landesbauordnung und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist. Nicht genehmigte Baumaßnahmen — auch solche, die vom Voreigentümer durchgeführt wurden — können beim Kauf problematisch sein: Im Extremfall ordnet die Behörde den Rückbau an. Käufer sollten für Anbauten, Dachausbauten oder Nutzungsänderungen prüfen, ob eine Baugenehmigung vorliegt. Bei Fehlen kann eine Baulastenauskunft oder ein Blick ins Bauaktenarchiv klären, ob die Maßnahmen zumindest nachträglich legalisierbar sind.