Milieuschutzgebiet
Gebiet, in dem die Gemeinde die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützt und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen sowie bestimmte Modernisierungen genehmigungspflichtig macht.
Milieuschutzgebiete (auch: soziale Erhaltungsgebiete nach § 172 BauGB) sollen die angestammte Bevölkerung in begehrten Wohnlagen vor Verdrängung durch steigende Mieten oder Luxusmodernisierungen schützen. In diesen Gebieten können Kommunen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, Zusammenlegungen von Wohneinheiten und bestimmte Modernisierungsmaßnahmen von einer Genehmigung abhängig machen. In Städten wie München, Berlin oder Hamburg existieren ausgedehnte Milieuschutzgebiete, die erhebliche Einschränkungen für Umbau- und Sanierungsvorhaben bedeuten. Für Eigentümer ist relevant, dass auch energetische Modernisierungen, die zu Mieterhöhungen führen, genehmigungspflichtig sein können.