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WIRTSCHAFTLICHKEIT

Maklerprovision

Die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsleistung erhält. Seit 2020 gilt in Deutschland das Halbteilungsprinzip: Käufer und Verkäufer tragen die Provision zu gleichen Teilen.

Die Maklerprovision (auch Courtage genannt) wird fällig, wenn ein Makler den Abschluss eines Immobilienkaufvertrags erfolgreich vermittelt. Seit Dezember 2020 schreibt § 656c BGB vor, dass bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen keine Seite mehr zahlen darf als die andere. Üblich sind je 3 bis 3,57 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer pro Partei, was einer Gesamtprovision von bis zu 7,14 Prozent entspricht. Bei einem Kaufpreis von 380.000 Euro zahlt der Käufer damit etwa 13.566 Euro allein für die Maklervermittlung. Kauft man direkt vom Eigentümer, entfällt diese Kosten vollständig — allerdings übernimmt man dann alle Schritte der Preisfindung und Vertragsabwicklung selbst.

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