Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmer mit geringem Umsatz von der Pflicht, Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen – früher für PV-Betreiber relevant, um Bürokratie zu vermeiden.
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und Strom ins Netz einspeist, gilt steuerrechtlich als Unternehmer. Bis 2023 mussten viele PV-Betreiber daher entscheiden, ob sie die Kleinunternehmerregelung nutzen – dann keine Vorsteuerabzugsmöglichkeit, aber auch keine Umsatzsteuer-Erklärungspflicht – oder sich als regelbesteuerter Unternehmer registrieren, um die 19 % Vorsteuer auf die Anlagenanschaffung zurückzuholen. Seit dem Nullsteuersatz 2023 ist diese Abwägung für Neuanlagen auf Wohngebäuden weitgehend obsolet geworden. Für Altanlagen und Grenzfälle bleibt die Regelung aber weiterhin relevant.