Nullsteuersatz (Photovoltaik)
Der Nullsteuersatz für Photovoltaik bedeutet, dass beim Kauf und der Installation von Solaranlagen bis 30 kWp seit Januar 2023 keine Umsatzsteuer (0 % statt 19 %) anfällt – eine direkte Kosteneinsparung für Käufer.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von null Prozent für Lieferung und Installation von Solarmodulen, Wechselrichtern und Batteriespeichern auf oder in der Nähe von Wohngebäuden bis 30 kWp Leistung. Installateure müssen keine Mehrwertsteuer mehr ausweisen, was den Endpreis um rund 19 Prozent senkt. Gleichzeitig entfällt die früher verbreitete bürokratische Lösung, sich als umsatzsteuerpflichtiger Kleinunternehmer zu registrieren, um die Vorsteuer zurückzubekommen. Der Nullsteuersatz gilt auch für nachträglich installierte Speicher.