Erschließung
Anbindung eines Grundstücks an Straße, Wasser, Abwasser, Strom und ggf. Gas/Glasfaser. Voraussetzung für Bebaubarkeit und werterhöhend.
Erschließung bezeichnet die Anbindung eines Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur: wegemäßige Erschließung über eine befahrbare Straße sowie technische Erschließung durch Anschlüsse für Trinkwasser, Abwasser/Kanalisation, Strom und je nach Lage Gas, Fernwärme oder Glasfaser. Ein voll erschlossenes Grundstück ist baureif; fehlende Erschließung mindert Wert und Bebaubarkeit erheblich, da Anschlusskosten und ein Erschließungsbeitrag an die Gemeinde anfallen können. Für die Bewertung im Bericht ist relevant, dass der Bodenrichtwert üblicherweise den erschließungsbeitragsfreien (ebf) Zustand unterstellt — ein Hinweis darauf, dass Erschließungskosten je nach Lagezustand separat zu berücksichtigen sind.