Vollgeschoss
Geschoss, das nach Landesbauordnung über die volle Grundfläche eine bestimmte Mindesthöhe erreicht. Zählt für die zulässige Bebauungsdichte.
Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss, das nach der jeweiligen Landesbauordnung über mehr als die Hälfte (bzw. drei Viertel) seiner Grundfläche eine lichte Mindesthöhe von rund 2,30 m erreicht. Die Zahl der Vollgeschosse ist eine zentrale Steuergröße des Baurechts: Bebauungspläne begrenzen sie häufig, um Höhe und Dichte eines Quartiers zu wahren. Dachgeschosse und Kellergeschosse zählen je nach Höhe und Ausbau nicht zwingend als Vollgeschoss. Für die Wohnflächen- und Wärmebedarfsschätzung im Bericht ist die abgeleitete Geschossigkeit relevant, weil sie zusammen mit Grundfläche und Trauf-/Firsthöhe das beheizte Volumen bestimmt.