HausDossier
Zum Glossar
GEBÄUDE & GRUNDSTÜCK

Vollgeschoss

Geschoss, das nach Landesbauordnung über die volle Grundfläche eine bestimmte Mindesthöhe erreicht. Zählt für die zulässige Bebauungsdichte.

Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss, das nach der jeweiligen Landesbauordnung über mehr als die Hälfte (bzw. drei Viertel) seiner Grundfläche eine lichte Mindesthöhe von rund 2,30 m erreicht. Die Zahl der Vollgeschosse ist eine zentrale Steuergröße des Baurechts: Bebauungspläne begrenzen sie häufig, um Höhe und Dichte eines Quartiers zu wahren. Dachgeschosse und Kellergeschosse zählen je nach Höhe und Ausbau nicht zwingend als Vollgeschoss. Für die Wohnflächen- und Wärmebedarfsschätzung im Bericht ist die abgeleitete Geschossigkeit relevant, weil sie zusammen mit Grundfläche und Trauf-/Firsthöhe das beheizte Volumen bestimmt.

VERWANDTE BEGRIFFE
DAZU IM RATGEBER
IHR HAUS

Sehen Sie Vollgeschoss fĂĽr Ihre Adresse

Das HausDossier wertet diesen und über 100 weitere Datenpunkte konkret für Ihr Gebäude aus.

Datencheck kostenlos Kein Konto nötig Vollständiger Bericht 19,99 €