Verwendungsnachweis
Ein Verwendungsnachweis ist der Beleg, den Förderempfänger nach Abschluss einer geförderten Maßnahme bei BAFA oder KfW einreichen müssen, um die zweckgemäße Verwendung der Fördergelder zu belegen.
Nach Abschluss einer über BEG geförderten Sanierungsmaßnahme muss der Eigentümer innerhalb einer bestimmten Frist – in der Regel 6 bis 12 Monate nach Förderzusage – den Verwendungsnachweis einreichen. Dieser umfasst Handwerkerrechnungen, Zahlungsnachweis und die Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten. Wird die Frist versäumt, muss ausgezahlte Förderung zurückgezahlt werden oder der Auszahlungsanspruch verfällt. Versäumte Verwendungsnachweise gehören zu den häufigsten Ursachen für den Verlust von Fördermitteln.