Energieeinsparverordnung (EnEV)
Frühere deutsche Verordnung zu energetischen Mindestanforderungen an Gebäude, die 2020 vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) galt in verschiedenen Fassungen von 2002 bis 2020 und regelte die energetischen Mindestanforderungen für Neubauten und Sanierungen in Deutschland. Sie führte den Primärenergiebedarf als zentralen Kennwert ein, schrieb U-Wert-Anforderungen für Bauteile vor und machte den Energieausweis für Gebäude Pflicht. Im Jahr 2020 wurde die EnEV zusammen mit dem Energieeinspargesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt. Die Kenntnis der EnEV-Fassungen ist relevant, weil das Baujahr einer Heizung oder Sanierung zeigt, nach welchem Regelwerk sie errichtet wurde – was für die Beurteilung des energetischen Zustands und etwaiger Nachrüstpflichten wichtig ist.