CO₂-Emissionen (Gebäude)
Die CO₂-Emissionen eines Gebäudes geben an, wie viel Kohlendioxid durch den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser freigesetzt wird. Seit 2023 sind sie im Energieausweis verpflichtend anzugeben.
Die gebäudebezogenen CO₂-Emissionen errechnen sich aus dem Endenergieverbrauch multipliziert mit dem CO₂-Emissionsfaktor des jeweiligen Energieträgers. Erdgas emittiert ca. 200 g CO₂ pro kWh Endenergie, Heizöl ca. 266 g/kWh, Strom je nach Strommix derzeit ca. 380–420 g/kWh. Ein unsaniertes Einfamilienhaus mit 30.000 kWh Gasverbrauch verursacht damit rund 6 Tonnen CO₂ pro Jahr. Über den CO₂-Preis (BEHG) fließen diese Emissionen zunehmend in die Heizkosten ein: 2025 kostet eine Tonne CO₂ 55 Euro. Die Angabe im Energieausweis schafft Transparenz für Käufer und Mieter über künftige Kostensteigerungen durch steigende CO₂-Preise.