CO₂-Preis (BEHG)
Abgabe auf fossile Brennstoffe (Gas, Öl) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz. Steigt jährlich und verteuert fossiles Heizen planmäßig.
Seit 2021 verteuert ein nationaler CO₂-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) das Heizen mit fossilen Energieträgern: Auf jede Tonne ausgestoßenes CO₂ aus Erdgas und Heizöl wird ein Preis erhoben, der über die Brennstoffrechnung an die Verbraucher weitergegeben wird. Der Preis steigt planmäßig Jahr für Jahr und geht ab 2027 in den europäischen Emissionshandel (ETS 2) mit marktbestimmter Preisbildung über. Für Eigentümer bedeutet das: Die Betriebskosten einer Gas- oder Ölheizung werden über die Nutzungsdauer absehbar teurer, während strombetriebene Wärmepumpen davon nicht betroffen sind. Diese Kostendynamik berücksichtigt der Bericht in den Wirtschaftlichkeitsvergleichen zwischen heutiger Heizung und Alternativen.